Jus Vocandi Pastores Et Ludimoderatores Toti Ecclesiæ Vindicatum : Das ist: Das einer gantzen Evangelischen Gemeinde Rechtmässig zukommende Beruffungs-Recht, Derer Prediger und Schuldiener Rechts-gegründet entworffen: Zugleich auch Insonderheit auf Chur-Pfältzische Lande, und deren Gerechtigkeit eingerichtet

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